Wasserentnahme

Kreisverwaltung untersagt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern


Per Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Gräben, Flüssen, Teichen und Seen im Nationalparklandkreis Birkenfeld untersagt; in Kraft tritt das Verbot am Donnerstag, 30. Juli. Dazu sah sich die Behörde aufgrund der niedrigen Pegelstände und der ausbleibenden Niederschläge gezwungen.

Schon vor zweieinhalb Wochen wies die Kreisverwaltung angesichts der kritischen Situation der Gewässer darauf hin, dass die Wasserentnahme zu unterlassen ist, und appellierte an die Bevölkerung, schonend mit den Gewässern umzugehen. Nun ist ein weiterer Schritt erforderlich.

„Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen unzureichenden Niederschläge haben sich in den Gewässern im Nationalparklandkreis Birkenfeld sehr niedrige Wasserstände eingestellt“, erläuterte der zuständige Dezernent Roland Praetorius: „Erste kleinere Gewässer im Nationalparklandkreis Birkenfeld sind bereits trockengefallen.“ Zumal sich keine Entspannung der Situation abzeichne, gebe es keine Alternative, um die Beeinträchtigung des Wasser- und Naturhaushalts gering zu halten.

Ausgenommen bleiben lediglich die Entnahme von Wasser im Brandfall durch Einsatzkräfte, das Viehtränken direkt am Gewässer sowie zugelassene Benutzungen wie bestehende Erlaubnisse, förmliche Bewilligungen und alte Rechte.

Die ganze Allgemeinverfügung mit Begründung steht auf der Homepage  des Landkreises Birkenfeld unter 32 - Amtsblatt - Landkreis Birkenfeld - Sonderveröffentlichung - 29.07.2026