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Wie entsorge ich Poolwasser richtig ?


Die Frage, wie Poolwasser richtig zu entsorgen ist und welche Auswirkungen sich auf die Schmutzwassergebühr ergeben, wurde verstärkt von Bürgerinnen und Bürgern bei den Verbandsgemeindewerken gestellt. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, Sie auf die geltenden Regelungen hinzuweisen.

Die einfachste Variante, sprich die Versickerung auf dem eigenen Grundstück, ist jedoch nicht die Richtige. Mit der Versickerung wird Schmutzwasser unerlaubt in den Untergrund und somit in das Grundwasser eingeleitet. Schmutzwasser ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser. Das in den Pool eingeleitete Frischwasser ist zunächst nicht weiter in seinen Eigenschaften verändert, allerdings wird es im Regelfall mit Chemikalien versetzt. Somit handelt es sich um verändertes Wasser, sprich Schmutzwasser. Auch für den Fall, dass keine Chlorung oder sonstige Behandlung des Wassers vorgenommen werden sollte, wird das Wasser alleine durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, wie zum Beispiel durch Laub, Sonnencreme, Haare etc. Auch der Einsatz von Aktivsauerstoff zur Reinigung des Poolwassers stellt eine Veränderung des Wassers dar. Die zuvor genannten Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers, so dass die ursprüngliche Beschaffenheit des Frischwassers nicht mehr gegeben ist. Eine unerlaubte Versickerung führt nicht nur zu einer Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers, sondern kann auch Nachbargrundstücke und Gebäude in Mitleidenschaft ziehen. Die plötzlich anfallenden Mengen an Poolwasser kann der Untergrund nicht so schnell aufnehmen. Sie fließen oberflächennah auf das Grundstück des Nachbarn oder in dessen Keller.

Poolwasser muss in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden

Zur richtigen Entsorgung des Poolwassers gehört auch die richtige Befüllung mit Frischwasser. Über den Zwischenzähler darf nur die Bewässerung des Gartens oder des Gartenteichs durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwassergebühren an, da dieses genutzte Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar, ist in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch die Kläranlage zu reinigen. Die in § 20 Abs 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (EAS) eröffnete Möglichkeit der Absetzung der nachweislich nicht in den Kanal gelangten und durch einen Zwischenzähler festgestellten Mengen gilt demnach nicht für Schwimmbad-, Pool- und z.B. Aquarienwasser, da diese den obigen Ausführungen folgend dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen. Demnach sind hierfür Abwassergebühren zu zahlen.

Die Verbandsgemeindewerke Baumholder weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Anschlussnehmer zur Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation verpflichtet ist, § 8 Abs 1 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder.

Sofern ein Antrag gem. § 20 Abs 4 EAS auf Reduzierung der Abwassergebühr gestellt wird, muss die Messeinrichtung zur Ermittlung der nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zugeführten Wassermenge den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen, § 20 Abs 2 EAS. Die Verantwortung hierfür obliegt dem Anschlussnehmer.

Hydrant zur Befüllung ausleihen

Bzgl. der Befüllung von Swimmingpools werden die Verbandsgemeindewerke auch immer wieder angefragt, ob ein Hydrant zur Befüllung der Swimmingpools zur Verfügung gestellt werden könnte. Es besteht zwar die Möglichkeit bei den Verbandsgemeindewerken einen Hydranten auszuleihen, dies ist jedoch mit weiteren Kosten verbunden.

  • Kaution für die Ausleihe                1.500.- €
  • Leihgebühr für Tag 1-3 jeweils      10,70 €/d
  • Wasserpreis von                            2,87 €/m³
  • Abwasserpreis von                        2,45 €/m³
  • Kosten für die verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung des Hydranten im öffentlichen Verkehrsbereich
  • Kosten für Auf- und Abbau des Hydranten durch Bedienstete der Verbandsgemeindewerke


Unter Berücksichtigung der v.g. Kosten ist es wohl wirtschaftlicher den Swimmingpool über den vorhandenen Wasserhausanschluss zu befüllen.