Auszug aus dem Eheregister Beantragung

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Eintragung in das Eheregister findet nach der Vollendung einer rechtsgültigen Eheschließung statt. In Deutschland geschlossene Ehen werden automatisch in das Eheregister eingetragen. Für eine im Ausland geschlossene Ehe müssen Sie die Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen. Eine frühere Bezeichnung des Eheregisters war das Familienbuch.

    Ein Auszug aus dem Eheregister enthält:

    • Tag und Ort der Eheschließung
    • die Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt sowie auf Wunsch eines Ehegatten seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
    • die nach der Eheschließung geführten Familiennamen der Ehegatten.

    Ein Auszug aus dem Eheregister kann bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde, beantragt werden.


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