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Pressemitteilung zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Baumholder am 16.06.2026

Pressemitteilung

TOP 1.

LG RP-Plan; Sondervermögen; Festlegung der Investitionsfelder

Im Rahmen der Umsetzung des Landesgesetztes über die Errichtung eines Sondervermögens “Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LG RP-Plan)  ist beabsichtigt, von den 66.482.825,- €, die auf den Landkreis Birkenfeld entfallen 2/3 an die kreisangehörigen Verbandsgemeinden weiter zu geben, wobei 4.998.756,86 € an die Verbandsgemeinde Baum-holder fallen werden.
Der Landkreis hat hierzu ein regionales Umsetzungskonzept unter Beteiligung der Verbandsgemeinden aufzustellen. Letztere sind daher aufgefordert, dem Kreis mitzuteilen, in welchen der in § 2 des LG RP-Plan genannten Bereichen sie den auf sie entfallenden Anteil des Sondervermögens zu investieren beabsichtigen.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, alle Bereiche, außer Verkehrsinfrastruktur in ein regionales Umsetzungskonzept aufzunehmen.

Beschluss:

Der VG-Rat beschließt dem Kreis vorzuschlagen folgende Bereiche in das regionale Umsetzungskonzept aufzunehmen:

1. Digitalisierung.

2. Bevölkerungsschutz,

3. Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur,

4. Energie- und Wärmeinfrastruktur,

5. Bildungsinfrastruktur,

6. Betreuungsinfrastruktur,

7. Wissenschaftsinfrastruktur,

8. Forschung und Entwicklung


TOP 2.

Stellung von Kommunalbürgschaften zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung

Auf Grundlage der bereits im Herbst 2025 zum Klinikum gefassten Beschlüsse ist es nun im Rahmen der Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme notwendig, den Eigenanteil der Klinikum Idar-Oberstein GmbH an der Baumaßnahme einschließlich möglicher Zwischenfinanzierungs-bedarfe über die Stellung von Kommunalbürgschaften zu sichern und entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Die ursprünglich beschlossene und bewilligte Zwischenfinanzierung wurde bislang nicht in Anspruch genommen und würde jedenfalls im Rahmen der Gesamtfinanzierung mit abgelöst, so dass die nun zu besichernde Summe den maximalen anteiligen Gesamtbetrag für die Stadt Idar-Oberstein darstellt.

Die Verhandlungen für die Finanzierung erfolgen zwischen der Klinikum Idar-Oberstein GmbH unter Beratung und Beteiligung der von den kommunalen Gesellschaftern beauftragten Rechts-anwaltskanzlei Dornbach sowie unter Beteiligung eines durch die kommunalen Gesellschafter Beauftragten in der Geschäftsführung des Klinikums.

Gesamtbetrachtung

Derzeit befindet sich die Klinikum Idar-Oberstein GmbH in Verhandlungen mit verschiedenen Kreditinstituten mit dem Ziel, eine langfristige Finanzierung des Eigenanteils und der Zwischenfinanzierung des Neubauvorhabens am Klinikstandort Idar-Oberstein durch Abschluss eines Darlehensvertrages sicherzustellen. Dies würde auch dazu führen, dass die bereits übernommene Bürgschaft der Verbandsgemeinde für eine Inanspruchnahme der Zwischenfinanzierung bis 30.06.2026 abgelöst wird und mit in die Gesamtfinanzierung einfließt. Diese Verhandlungen mit den Kreditinstituten dauern aktuell noch an, sodass noch keine abschließende Aussage über die endgültige Finanzierung getroffen werden kann. Die Stellung einer Kommunalbürgschaft kommt jedoch nur gegen rechtsverbindlichen Abschluss eines entsprechenden Darlehensvertrages über die zu finanzierenden Eigenmittel bzw. die Zwischenfinanzierung in Betracht.Die rechtsverbindliche Abgabe einer Kommunalbürgschaftserklärung setzt die Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde voraus. Die Aufsichtsbehörde hat nach Angaben des Landkreises die Zustimmung dem Grunde nach bereits signalisiert. Da die Saarland-Heilstätten Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit 50,05 % des Stammkapitals an der Klinikum Idar-Oberstein GmbH beteiligt ist, eine Haftung jedoch nicht übernehmen wird, muss dieser Anteil auch von den kommunalen Gesellschaftern übernommen werden. Derzeit befinden sich die anderen kommunalen Gesellschaften in Abstimmung mit dem Landkreis über die Gesamtbesicherung.

 Beschluss:

 Die Verwaltung wird ermächtigt eine Kommunalbürgschaft gemäß § 104 Abs. 2 GemO RLP zu Gunsten der Klinikum Idar-Oberstein GmbH über einen Betrag von bis zu maximal 614.400 € (1,28 % des Stammkapitals) ab 01.06.2026 unter dem Vorbehalt

- der Nachrangigkeit zur Kommunalbürgschaft des Landkreises von bis zu 48.000.000 €
- der Übernahme entsprechender anteilmäßiger Bürgschaften aller kommunaler Gesellschafter und
- der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

 zu stellen.

TOP 3.

Annahme von Spenden

Der Verbandsgemeinderat hat über die Annahme folgender Geldzuwendung zu entscheiden:

  •  Zuwendung in Höhe von 666 € vom 13.05.2026 des Organisationsteams Erntedankfest Heide, 55776 Rückweiler zur  Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Finanzierung der T-Shirts anl. des Kindergartenfestes Rückweiler, gemäß §  52 Abs. 2 Nr. 4 AO.


Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nimmt die Verbandsgemeinde Baumholder die vorgenannte Geldzuwendung an.

TOP 4.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Das Fahrzeug der Wanderwegewarte ist nicht geländegängig und, so hat man die Erfahrung gemacht, nur eingeschränkt für die Aufgabenerfüllung tauglich.

Gleichzeit wird ein Fahrzeug für den Essenstransport zu den Schulen und Kindergärten benötigt. Bisher wurde der Essenstransport mit einem privateigenen PKW gegen Aufwandentschädigung durchgeführt. Dies ist nicht mehr möglich.
Das bisherige Fahrzeug der Wanderwegewarte würde die Voraussetzungen für den Essenstransport erfüllen.
Es wurde daher entschieden dieses Fahrzeug hierfür zu nutzen und ein geeigneteres Fahrzeug für die wanderwegewarte zu suchen.

Eine umfangreiche Suche per Telefon und im Internet ergab, dass der Markt für entsprechende passsende Gebrauchtfahrzeuge relativ klein ist und ein Neufahrzeug alleine schon preislich nicht in Betracht kam.

Bei der Suche ist man auf das Angebot der Firma TKC aus Hude-Altmoorhausen gestoßen und hat ein individuelles Angebot angefordert, welches als Anlage beigefügt ist.
Da der Markt sehr eng ist und zu befürchten war, dass das Fahrzeug relativ schnell verkauft würde, hat der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten per Eilentscheid entschieden, das Angebot der Fa. TKC anzunehmen und das Fahrzeug zu kaufen. Die entsprechenden Mittel waren im Haushalt vorhanden. Das Fahrzeug wurde mittlerweile geliefert und in Betrieb genommen.

Die Eilentscheidung wurde zur Kenntnis genommen.
Wortmeldungen ergaben sich nicht.