Wasserentnahme Kreisverwaltung untersagt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Per Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Gräben, Flüssen, Teichen und Seen im Nationalparklandkreis Birkenfeld untersagt; in Kraft tritt das Verbot am Donnerstag, 30. Juli 2026.
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