Die Sitzung war öffentlich.
TOP 1. | Wahl einer Person, die dem Kreistag als Stellvertreter/in von Bernd Alsfasser in der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe vorgeschlagen wird. |
Sach- und Rechtslage:
In der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe ist der Landkreis Birkenfeld mit 5 Personen vertreten, die vom Kreistag gewählt werden.
Für die VG-Baumholder wurde in der Sitzung vom 10.09.2024 Bernd Alsfasser als Vertreter und Rouven Hebel als sein Stellvertreter vorgeschlagen und später auch im Kreistag bestätigt.
Rouven Hebel hat das Amt als stellvertretender Vertreter niedergelegt, sodass die VG Baumholder eine weitere Person als Stellvertreter/in von Bernd Alsfasser vorschlagen muss.
Bürgermeister Alsfasser schlägt Lutz Altekrüger vor. Weitere Vorschläge ergeben sich nicht.
Beschlussvorschlag:
Der VG-Rat beschließt die Wahl offen durchzuführen.
Als stellvertretender Vertreter für Bernd Alsfasser in der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe wird Lutz Altekrüger dem Kreistag vorgeschlagen.
TOP 2. | Zustimmung zum Beitritt weiterer Mitglieder zur Kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) |
Die Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) wurde gegründet, um Gemeinschaftlich die Durchführung der Aufgabe der Klärschlammverwertung im kommunalen Verbund zu optimieren und wirtschaftlich zu gestalten. Weiterhin ist die Erhöhung der Verwertungssicherheit Ziel der KKR. Die Verwertung erfolgt je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und örtlichen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft oder in einer thermischen Anlage.
Die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts KKR wurde zum 01. Januar 2018 von den Verbandsgemeinden Wörrstadt, Brohltal und Winnweiler sowie dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau, AöR gegründet. Zum 31.12.2018 traten weitere 60 abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften der KKR bei.
Auch der Verbandsgemeinderat Baumholder hat in seiner Sitzung vom 18.11.2018 den Beitritt beschlossen.
Im Zuge einer weiteren Beitrittsrunde traten 2020 weitere 16 Körperschaften des öffentlichen Rechtes der Anstalt bei.
Durch die Kommunal- und Verwaltungsreform ergaben sich Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden, dadurch reduziert sich die Zahl der Träger auf aktuell 76.
Zwischenzeitlich haben weitere Körperschaften respektive Träger der Abwasserbeseitigungspflicht den Beitritt in die KKR beantragt. Neben den Beschlüssen in deren kommunalen Gremien ist eine Beteiligung der Kommunalaufsicht und ein Beschluss des Verwaltungsrates der KKR für einen Beitritt erforderlich. Nach § 14b Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) bedarf die Änderung der Aufgabe der gemeinsamen kommunalen Anstalt, Veränderung der Trägerschaft, die Erhöhung des Stammkapitals, die Verschmelzung sowie Auflösung der gemeinsamen kommunalen Anstalt der Zustimmung aller bisherigen Träger.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Träger der Abwasserbeseitigungspflicht haben die notwendigen Beschlüsse für den Beitritt zur KKR in ihren Gremien gefasst und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie örtliche Kommunalaufsicht entsprechend beteiligt bzw. befinden sich im Beteiligungsverfahren.
1 | Gemeinde Haßloch |
2 | Stadt Koblenz |
3 | Verbandsgemeinde Asbach |
4 | Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Asbach |
5 | Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel |
6 | Verbandsgemeinde Bad Marienberg |
7 | Verbandsgemeinde Montabaur |
Der Beitritt weiterer Anstaltsträger ist zu begrüßen und wird dem Ansatz der KKR gerecht, für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz die Durchführung der Verwertung des Klärschlammes wirtschaftlich und nachhaltig sicherzustellen.
Über die Aufnahme weiterer Anstaltsträger wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsrats der KKR am 5. Dezember 2025 informiert und vorberaten.
In dieser Sitzung wurde der beabsichtigte Beitritt der genannten Körperschaften grundsätzlich positiv bewertet und ein entsprechendes positives Votum gefasst.
Beschluss:
- Dem Beitritt der oben genannten Träger wird zugestimmt. Voraussetzung des Beitrittes sind die entsprechenden Beitrittsbeschlüsse mit Anerkennung der Anstaltssatzung sowie Zustimmung der Kommunalaufsicht.
- Der Beschluss beinhaltet die Annahme der als Anlage beigefügten Anstaltssatzung mit Berücksichtigung der zu erwartenden Trägerkreiserweiterung.
- Sollten einzelne der vorgenannten kommunalen Gebietskörperschaften wegen fehlendem Beschluss oder fehlender Zustimmung der Kommunalaufsicht der Anstalt nicht beitreten können, erfolgt die Zustimmung insoweit zum Beitritt aller kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Beitrittsvoraussetzungen erfüllen. Die Zustimmung umfasst auch die Zustimmung zu der insoweit anzupassenden Anstaltssatzung. Anlage: Anstaltssatzung mit eingearbeiteten Änderungen der Trägerschaft. Gelb markiert sind die „neuen“ Träger der KKR.
TOP 3. | Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) -Schulungsmanagement- |
Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen einer Pilotförderung neue interkommunale Kooperationsprojekte und gewährt hierfür im Rahmen der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel Zuwendungen.
Zielstellung der Pilotförderung ist, dass der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit einen wesentlichen Beitrag für die Kommunen leisten soll, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen wirksam begegnen zu können.
Grundsätzlich kommt für eine Förderung die gesamte Bandbreite an kommunalen Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit einer interkommunalen Zusammenarbeit in Betracht. Insbesondere Aufgaben, die mittels digitaler Technologien umgesetzt werden können, eignen sich für die Zusammenarbeit in besonderem Maße, da diese nicht standortgebunden sind.
Die Stadt Idar-Oberstein hat die Federführung in dem IKZ-Projekt Schulungsmanagement übernommen, die nachfolgenden Gebietskörperschaften haben ihr Interesse bekundet.
- Verbandsgemeinde Birkenfeld
- Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
- Verbandsgemeinde Kirn-Land
- Verbandsgemeinde Baumholder
- Kreisverwaltung Birkenfeld sowie die
- Stadt Idar-Oberstein
Durch den Zusammenschluss mehrerer Kommunen entstehen Synergien bei dem Erwerb von Schulungslizenzen. Aufgrund des Zusammenschlusses mehrerer Kommunen in einem IKZ, sind Rabattierungen pro Lizenz möglich.
Da die Verwaltung ebenfalls die Einführung eines Schulungsmanagements beabsichtigt (Cybersecurity ist vorhanden, jedoch fehlen noch Datenschutz, KI, Arbeitsschutz) soll sich an dem IKZ mit den vorgenannten Kommunen beteiligt werden. Insbesondere soll die Cybersicherheit (nach Auslauf des Vertrages), der Datenschutz, der Arbeitsschutz und die KI im Rahmen des Schulungsmanagements etabliert werden. Ziel eines solchen Schulungsmanagements sind die Flexibilisierung des Lernens (zeit- und ortsunabhängig), die Kosteneffizienz durch reduzierte Reisekosten, die Effizienzsteigerung durch skalierbare und adaptive Inhalte, welche den Wissenserwerb im Arbeitsalltag fördern. Des Weiteren wird hierdurch auch eine rechtssichere Dokumentation der absolvierten Unterweisungen entsprechend der rechtlichen Vorgaben gewährleistet.
Eine erste Abfrage bei verschiedenen Anbietern hat bereits Einsparpotential aufgezeigt. Die Einsparungen belaufen sich bei einem Beispiel von 500 Lizenzen zwischen 22% und 40 % je nach Anbieter, so dass die Fördervoraussetzung des Effizienzgewinns von mindestens 15 % übererreicht werden.
Die Verwaltung schlägt vor, sich an dem IKZ-Projekt „Schulungsmanagement“ mit den aufgeführten Kommunen zu beteiligen. Durch die 2-jährige Förderung fallen die Kosten für das Schulungsmanagement erst ab dem 3. Jahr an. Der Bürgermeister soll ermächtigt werden, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. Ein erster Entwurf der Zweckvereinbarung liegt der Beschlussvorlage bei.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Teilnahme an einer Interkommunalen Zusammenarbeit in dem Projekt „Schulungsmanagement“ mit den Verbandsgemeinden Birkenfeld, Herrstein-Rhaunen, Kirn-Land und Baumholder, sowie der Stadt Idar-Oberstein und des Kreises Birkenfeld. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bei Bescheiderteilung, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.
